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Informationen zum Jahresprogramm 2012 des Bayerischen Sportärzteverbandes e.V.
1. Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen
Für alle genannten Veranstaltungen wurden für die Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" die ausgedruckte Stundenzahl erst bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt. Daher können sich diese Zahlen noch ändern.
Für die Themen der Fortbildung können die Zertifizierungspunkte vor Beginn der Veranstaltung bei der Landesärztekammer beantragt werden. Verantwortlich hierfür ist der Kursleiter.
2. Kriterien für die Anerkennung der Seminare durch das örtliche Finanzamt
Grundsätzlich hat das örtliche Finanzamt die endgültige und letzte Entscheidung. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen schreibt: "Die berufliche Veranlassung und damit der Abzug der Teilnahmekosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist demnach nur möglich, wenn die Veranstaltung nach Programm und tatsächlicher Durchführung so organisiert ist, dass die Verfolgung privater Zwecke nahezu ausgeschlossen ist." Die Fortbildungsseminare und Veranstaltungen müssen an jedem Wochentag ca. fünf Stunden theoretische Veranstaltungen und zusätzlich zwei bis drei Stunden spezielle praktische Übungen enthalten. Eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist zu testieren. Von seiten des Finanzministeriums wurde dem Bayerischen Sportärzteverband e.V. erklärt, dass bei einer derartigen Gestaltung die ganz überwiegende berufliche Veranlassung bejaht werden könne und einem steuerlichen Abzug nichts mehr im Wege stehe.
3. Testate
Die Veranstalter sind verpflichtet eine Evaluation und eine Testierung der abgeleisteten Stunden durchzuführen.
Dr. med. Helmut Pabst
Präsident des Bayerischen Sportärzteverbandes e.V.
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