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1.) Die Delegiertenversammlung ist das oberste beschließende Organ des Verbandes. Sie setzt sich zusammen aus
a. dem erweiterten Präsidium,
b. den Delegierten.
Die Delegierten können sich innerhalb ihres Bezirks durch einen anderen Delegierten durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen, ebenso die Bezirksvorsitzenden durch ihre Stellvertreter.
2.) Die ordentliche Delegiertenversammlung ist einmal jährlich abzuhalten und wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen. Es gilt der Poststempel.
Jede ordnungsgemäß einberufene Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienen und stimmberechtigten Delegierten. Briefwahl ist nicht zugelassen. Den Vorsitz in der Delegiertenversammlung führt der Präsident des Verbandes, bei seiner Abwesenheit einer seiner Stellvertreter.
3.) Die ordentliche Delegiertenversammlung kann im Rahmen der Satzung als oberstes beschließendes Organ in allen wichtigen inneren und äußeren Angelegenheiten des Bayerischen Sportärzteverbandes e.V. Entscheidungen treffen, an die der Vorstand gebunden ist.
Der Delegiertenversammlung bleibt ausschließlich vorbehalten:
a) die Wahl des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes, der für 3 Jahre gewählt wird,
b) die Bildung von Fachausschüssen,
c) die Wahl von jeweils 2 Kassenprüfern, für die 3 folgende Geschäftsjahre.
d) die Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichtes des Vorstandes und die Entlastung des Vorstandes,
e) die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer und die besonders vorzunehmende Entlastung des Schatzmeisters,
f) die Beschlussfassung über den jährlich aufzustellenden Haushaltsplan,
g) die Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag sowie die Festsetzung von Beitragsänderungen,
h) die Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern im Widerspruchsfalle
i) die Änderung der Satzung,
j) der Beschluss über eine Geschäftsordnung,
k) der Beschluss über die Auflösung des Bayerischen Sportärzteverbandes e.V.
Zur Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
Über den Verlauf der Delegiertenversammlung ist binnen 6 Wochen eine Niederschrift zu erstellen, die die gefassten Beschlüsse im Wortlaut enthalten muss. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Delegiertenversammlung und dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen.
4.) Wenn die Interessen des Vereins es erfordern oder wenn es auf schriftlichen Antrag von 20 % der Mitglieder verlangt wird, ist eine außerordentliche Delegiertenversammlung einzuberufen. Anträge auf Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung müssen schriftlich unter Angabe des Grundes und des Zwecks beim Präsidium eingereicht werden.
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